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Wie werden Fotos durch das Urheberrecht geschützt?

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Fotos sind aufgrund medialer Gegebenheiten, wie verschiedene soziale Medien oder die Fotofunktionen auf jedem Smartphone, fester Bestandteil des digitalen Alltags. Über Facebook, Twitter und Co. werden täglich Millionen Bilder verschickt und geteilt. Jedoch unterliegen Fotos dem Schutz des Urheberrechts, weshalb sie nicht immer ohne weiteres verbreitet werden dürfen.

Im folgenden Gastartikel der mir vom Berufsverband der Rechtsjournalisten bereitgestellt wurde, erfährst du was eine Urherberrechtsverletzung ist und was du dagegen tun kannst.

Laut §2 UrhG fallen Fotografien unter den Begriff der Lichtbildwerke, welche durch das Urheberrecht geschützt sind. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein hohes Maß an Kreativität sowie eine persönliche geistige Schöpfung aufweisen. Diese Kreativität geht meist von dem Urheber, also dem Schöpfer des Werkes, aus, weshalb auch dieser einen urheberrechtlichen Schutz erlangt.

Was ist ein Lichtbildwerk?

Zu den gestalterischen Merkmalen, die ein Lichtbildwerk und somit auch eine Fotografie ausmachen, zählen:
• Motivwahl
• Bildausschnitt und Perspektive
• Licht und Schatten
• Schärfe und Kontrast
• Einsatz von Filtern oder anderer Technik
• Retusche, Montage oder Collage
• Stimmung und Emotionen

Was bewirkt es, wenn mein Foto als Lichtbildwerk eingestuft wird?

Sind diese Merkmale gegeben, schützt das Urheberrecht das Werk auch noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Das bedeutet, dass das Urheberrecht automatisch auf die Erben übergeht und diese über die Nutzung des Werkes entscheiden können. Doch auch Fotos, die kein hohes Maß an Kreativität und Individualität aufweisen, können urheberrechtlich geschützt sein. Dies gilt in der Regel für Schnappschüsse, wie Urlaubsfotos oder Eindrücke von privaten Veranstaltungen, welche unter den Begriff der Lichtbilder fallen. Bei Lichtbildern handelt es sich um unveränderte und naturgetreue Wiedergaben des Zeitgeschehens. Jedoch fallen auch Produktfotografien unter diesen Begriff. Anders als die Lichtbildwerke werden Lichtbilder nur 50 Jahre durch das Urheberrecht geschützt. Hierbei beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bzw. mit der Herstellung des Fotos. Das Urheberrecht räumt dem Urheber in erster Linie verschiedene Rechte ein.

Wer hat das Urheberrecht ?

Als Urheber eines Fotos gilt der Schöpfer, also derjenige der den Auslöser bedient und somit das Foto erstellt hat. Ab dem Moment der Herstellung des Fotos werden dem Urheber Rechte, wie die Urheberpersönlichkeits- und die Verwertungsrechte, eingeräumt. Die Veröffentlichungsrechte bieten dem Urheber die Möglichkeit, seine Fotografie für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Durch die Verwertungsrechte kann er wiederum entscheiden, auf welche Art und Weise das Foto verwertet wird, also beispielsweise Vervielfältigung, Verbreitung, Aufführung und öffentliche Zugänglichmachung. Weiterhin erhält der Urheber eine finanzielle Vergütung für seine Arbeit.

Was passiert wenn deine Fotos ohne deine Erlaubnis verbreitet werden?

Werden Bilder ohne die Erlaubnis des Urhebers veröffentlicht oder verbreitet, handelt es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Urheberrecht also gegen eine sogenannte Urheberrechtsverletzung. Eine Erlaubnis könnte beispielsweise in Form eines Lizenzvertrags erteilt werden, in dem einem Dritten die Nutzungsrechte für die Fotografie
eingeräumt werden.

Wurde eine solche Erlaubnis nicht erteilt, kommt es zu einer Urheberrechtsverletzung, welche auch vorliegt, wenn auf die Nennung des Urhebers verzichtet wurde. Zu den häufigsten Urheberrechtsverletzungen zählt der Fotoklau, welcher über das Internet und insbesondere über die sozialen Netzwerke erfolgt. Hierbei werden urheberrechtlich geschützte Fotos von Webseiten kopiert und als eigene ausgegeben. In vielen Fällen werden Urheberrechtsverletzungen jedoch auch unbewusst begangen. Dies schützt allerdings nicht vor einer Strafe. Wer eine Urheberrechtsverletzung begeht, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Diese können sowohl auf zivil- als auch auf strafrechtlicher Ebene erfolgen.

Was kannst du gegen eine Urheberrechtsverletzung tun?

Wird ein Verstoß gegen das Urheberrecht festgestellt, wird in der Regel zunächst eine Abmahnung an den Schädiger versandt. Hierbei handelt es sich um eine Methode zur Prozessvermeidung, also zur außergerichtlichen Einigung beider Parteien. Die Abmahnung enthält den Hinweis auf ein fehlerhaftes Verhalten, die Anweisung dieses Verhalten zu unterlassen und ggf. die Forderung von Schadensersatz. Wird die Abmahnung ignoriert, können Ansprüche vor Gericht geltend gemacht werden. In diesem Fall entstehen in der Regel hohe Kosten für das Gerichtsverfahren, welche bei einer
außergerichtlichen Einigung vermeidbar sind. Im Zuge einer Abmahnung kann der Urheber verschiedene Ansprüche gegenüber des Schädigers erwirken.

Hierzu gehören:
• Anspruch auf Unterlassung
• Anspruch auf Schadensersatz
• Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung

Auf den Anspruch auf Unterlassung folgt immer eine Unterlassungserklärung, welche eine Art lebenslangen Vertrag darstellt. Wird dieser Vertrag nicht eingehalten und es erfolgt eine erneute Urheberrechtsverletzung, werden Vertragsstrafen fällig. Mit dem Schadensersatz soll wiederum ein Verlust oder ein entstandener Schaden ausgeglichen werden. Die Höhe des Schadensersatz wird von Fall zu Fall individuell berechnet.

 

Über den Autor:

Weitere Informationen zum Thema „ Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung bei Fotografien“ findest du hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.urheberrecht.de viele weitere Ratgeber, Informationen und eBooks zu Themen, wie Nutzungsrechte, Raubkopie oder geistiges Eigentum. Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.

Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

 

 

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