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Wo ist Street Fotografie erlaubt und legal – Länder & Recht Deutschland EU weltweit

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Die Street Fotografie ist ein Art der Fotografie bei der du NICHT die Straße fotografierst, sondern alles was im öffentlichen Raum passiert. Es kann also sein dass eine Straße im Foto enthalten ist. Oftmals geht es aber um Gebäude, Tiere und vor allem Menschen in ihren alltäglichen / normalen Handlungen.

Street Fotografie ist so alt wie die Fotografie. Ob weltbekannte Fotografen wie Cartier-Bresson, Erwitt, Frank, Vivian Maier, Martin Parr usw. oder eben jede/r heute lebende Mensch mit Smartphone… Die Street-Fotografie ist eines der beliebtesten Genres, das insbesondere auf Reisen gerne ausgeübt wird. Aber auch zur Entschleunigung, zum Beobachten, zum Innehalten und ein bisschen Jagdfieber nach dem perfekten Motiv … Street ist ein wunderbares Genre und kann in jeder Stadt, jedem Dorf, in jedem Land und natürlich auch überall ausgeübt werden wo gar keine Straße vorhanden ist. Der Name kommt wohl daher, dass die Street Fotografie am häufigsten in Städten ausgeübt wird, da dort viele Motive (Menschen) unterwegs sind.

Aber kommen wir zu einem wichtigen Punkt: Den Gesetzen, dem Recht und der Legalität.

Kurzfassung: Menschen zu fotografieren ist in manchen Ländern erlaubt, in manchen nur unter bestimmten Umständen und in manchen teilweise oder ganz verboten. Damit dein nächster Fototrip keine negativen Konsequenzen oder Strafen zur Folge hat, habe ich folgende Liste aufgestellt, damit du weißt was erlaubt ist.

Haftungsausschluß: Meine Recherche war bis Oktober 2021 und ich bin kein Rechtsanwalt und kann dem zufolge auch keine rechtliche Beratung vornehmen.

 

Deutschland

In Deutschland ist das Fotografieren von Personen nur mit deren Zustimmung gestattet. Die Zustimmung muss vor der Fotografie erfolgen, kann aber im Nachhinein durch nachträgliche Zustimmung geheilt werden. Für die Fotografie minderjährige Personen ist die Zustimmung beider Erziehungsberechtigter Personen notwendig. Es gibt keinen Gruppen Paragraphen. Diese geistert seit Jahren durch das Internet. Jede erkennbare Person hat das Recht am eigenen Bild und man muss von jeder erkennbaren Person die Zustimmung einholen. Ich empfehle die Zustimmung auf jeden Fall schriftlich auf Papier oder mit einer App einzuholen. Theoretisch genügt auch eine mündliche Zustimmung, jedoch ist die Frage wie du eine mündliche Zustimmung im Nachhinein beweisen kannst. Die Antwort ist gar nicht. Außerdem kann eine mündliche Zustimmung natürlich jederzeit widerrufen werden. Als Hilfe kommt dir das Kunst Urhebergesetz entgegen mit dem Beiwerks-Paragraphen. Der Paragraph 23 sagt aus dass Personen die nur als Beiwerk im Bild sind kein Recht am eigenen Bild haben. Du musst dir das so vorstellen dass Leute die nur besonders klein im Bild sind und eigentlich es um die Aufnahme eines Gebäudes im Hintergrund geht umsetzbar sind. Wenn du aber eine Ausschnittsvergrößerung machst oder mit einem Teleobjektiv ein Porträt von einer Person machst dann ist dies ganz klar kein Beiwerk und es gilt das Recht am eigenen Bild. Alle Details zum §23 findest du hier.

Ebenfalls ausgenommen sind “Personen des öffentlichen Lebens”, gemeint sind berühmte Personen wie Musik-Stars, Politiker etc. die “sowieso” bekannt sind. Wenn aber gleichzeitig im Foto auch unbekannte Personen sind … müsstest du diese unbekannte Person rausretuschieren / abschneiden / unkenntlich machen.

Auch ausgenommen ist das Recht am eigenen Bild für die Tagespresse / Berichterstattung. Das ist aber kein Freibrief für Blogger.

 

Schweiz

Grundsätzlich gilt das für Deutschland geschrieben, jedoch mit dem Unterschied: «Eine stillschweigende Einwilligung kann sich jedoch aus der Art ergeben, wie sich jemand in der Öffentlichkeit verhält. Wer sich an die Öffentlichkeit wendet, willigt damit ein, dass sich diese im entsprechenden Umfang mit ihm befasst.» Fotografieren auf Demonstrationen einschließlich der Street Parade ist somit erlaubt. Wer für die Kamera posiert gibt ebenfalls eine «stillschweigende Einwilligung».

 

Österreich

Inhaltlich wie Deutschland.

 

Italien

Wie Deutschland.
Ausnahmen regelt Art. 97 S. 1, wonach es der Einwilligung nicht bedarf, wenn die Wiedergabe der Abbildung gerechtfertigt für justiziellen oder polizeilichen Zwecke, sowie bei wissenschaftlichen, pädagogischen oder kulturellen Gründen.

 

Frankreich

folgt

 

USA

folgt

 

 

Welche Länder interessieren dich noch? Dieser Blogbeitrag ist gerade im Aufbau. Daher schreib mir gerne einen Kommentar und ich ergänze diese Liste, sofern ich die Informationen in einer für mich verständlichen Sprache finde 🙂 Falls du Rechtsanwalt bist oder einen Fehler gefunden hast schreib mir ebenfalls einen Kommentar dann prüfe ich das nach und korrigiere den Beitrag. Vielen Dank für deine Mithilfe!

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