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Geld verdienen mit der Fotografie (Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer) … Steuern als Fotograf

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Einige der Besucher der Fotokurse sind bereits so gut, dass sie hin und wieder gefragt werden, ob sie gerne einen Auftrag fotografieren wollen. Das kann z.B. ein lokales Fest, eine Hochzeit, eine paar Fotos für eine Firma sein. Sobald dabei eine Bezahlung fließt solltet ihr euch mit dem Thema Steuer auseinandersetzen. Denn ihr wißt ja: Es gibt zwei Dingen, denen man im Leben nicht entkommen kann … Dem Tod und dem Finanzamt. Also seid brav, macht euch schlau und dann könnt ihr auch ruhig schlafen.

Es gibt grundsätzlich 3 Steuerarten die für euch als Fotografen relevant sind:

Das sind die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer. Kurzzusammenfassung: Wenn ihr nur sehr wenig Aufträge habt (= unregelmäßig und unter 10.000 Euro im Jahr), dann empfehle ich, dass ihr kein Gewerbe anmeldet und am Ende des Jahres mit der Einkommenssteuererklärung die Einnahmen im Feld “Einkünfte aus selbständiger Arbeit” eintragt. Alles andere ist mit viel Aufwand und Geld für euch verbunden. Wer mehr wissen will, liest einfach weiter…

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Geld verdienen als Fotograf bzw. mit der Fotografie / Fotografieren heißt: Steuern. Ob Einkommenssteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer. Steuerfrei ist nichtmal der Tod 🙂

1. Gewerbesteuer

Gewerbesteuer muss jeder gewerblich tätige Fotograf bezahlen. Für freiberuflich tätige Fotografen entfällt die Gewerbesteuer. Als gewerblicher Fotograf wird regelmäßig derjenige eingestuft, der Auftragsfotografien abwickelt und oder ein Fotostudio besitzt. Wer z.B. Stockfotografie macht, gilt in der Regel als Freiberufler. (Stockfotografie = Fotos ohne Auftrag, die anschließend über Bildagenturen verkauft werden.) Das Thema Freiberuflichkeit bzw. gewerbliche Fotografie hat neben der Steuer noch weitere Auswirkungen und ihr solltet zu einem Steuerberater gehen, wenn ihr in absehbarer Zeit einen wesentlichen Jahresumsatz machen werdet. (Ich sage jetzt einfach mal größer 10.000 Euro als grobe Richtschnur)

Bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag der aktuell bei 24.500 Euro pro Jahr liegt (§11 GewStG). Dieser Freibertrag gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften. Das dürfte die häufigste Rechtsform eines Fotografen am Anfang sein.

 

2. Umsatzsteuer

Egal ob ihr Freiberufler oder gewerblicher Fotograf seid, es fällt immer Umsatzsteuer an. Mein Tipp für den Anfang: Wenn ihr Geld für Buchhaltung, Steuerberatung etc. sparen wollt, dann führt zu Beginn keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Das ist erlaubt, solange ihr im Vorjahr unter 17.500 Euro und im nächsten Jahr nicht über 50.000 Euro Umsatz generieren werdet. Die 50.000 sind ein Prognosewert, das heißt wenn ihr noch nicht wißt ob es soviel sein wird, dann kalkuliert vorsichtig mit einem niedrigeren Wert. So könnt ihr die Pflicht zur Abführung um ein Jahr schieben.

Die Umsatzsteuer hat mehrere Konsequenzen:

1. Ihr müsst den Verwaltungsaufwand betreiben (oder einen Steuerberater für seine Tätigkeit bezahlen).

2. Wenn ihr es selbst macht, seid 100% genau. Die Finanzämter kennen beim Geld keinen Spaß und melden euch schnell mal als insolvent an, wenn ihr nicht pünktlich eine Meldung abgebt!

3. Ihr benötigt liquide Mittel (= Geld), um die Umsatzsteuer abführen zu können. Unterschätzt das nicht und haltet für den Anfang 2.000 bis 5.000 Euro bereit, damit das Finanzamt jederzeit bedient werden kann. Wenn nicht droht wieder die Insolvenzmeldung durch das Finanzamt. Sicher nicht gut für eure Schufa.

4. Das ganze hat auch was positives: Ihr könnt die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer von der gekauften Ausrüstung gegenrechnen (also abziehen).

 

3. Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer wird unabhängig von eurer Einordnung als Freiberufler oder gewerblicher Fotograf erhoben. (Mist! 🙂 ) Ihr zahlt also immer im Rahmen eurer Steuerklasse und eurer sonstigen Voraussetzungen. Ihr müsst nur die Erträge (=Gewinn) versteuern und könnt also Ausgaben für Equipment abziehen. Macht eine Excelliste und zählt die Einnahmen und Ausgaben am Ende zusammen. Schon habt ihr euren Gewinn. Den tragt ihr in das Feld “Einkünfte aus selbständiger Arbeit” (§2 Abs. 1 Nr. 3 EStG) der Steuererklärung ein, wenn ihr Freiberufler seid. Wenn ihr gewerblicher Fotograf seid, dann in das Feld “Einkünfte aus Gewerbebetrieb” (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Falls ihr Bilder über Fotoagenturen verkauft, dann sitzen die oft im Ausland. Das ist für euch egal, da euer Wohnsitz zählt. Wenn ihr in Deutschland wohnt, dann zahlt ihr auch nach deutschem Recht Steuern.

 

Zum Schluss

Warum habe ich am Anfang des Beitrags empfohlen kein Gewerbe anzumelden? Ganz einfach, sobald ihr ein Gewerbe angemeldet habt, ist die Frage ob Freiberufler oder gewerblicher Fotograf für euch beantwortet in Richtung gewerblicher Fotograf. Zweitens kommt dann direkt die Berufsgenossenschaft und die IHK um die Ecke und will den Mindestbeitrag. Das sind knapp 200,- Euro bei der IHK pro Jahr. Meldet euer Gewerbe also erst an, wenn ihr regelmäßig und mit gewinnerzielungsabsicht eine Weile tätig seid. Denn es kann ja sein, dass ihr aus Spaß ein paar Hochzeiten, Feste etc. fotografiert und dann merkt, dass es doch auch Arbeit ist und ihr nach einem Jahr keine Lust mehr habt. In dem Fall wären die ganzen Beiträge für IHK, Berufsgenossenschaft etc. versenkt und die Kosten für die Gewerbeanmeldung und -abmeldung ebenfalls. Für das Geld hättet ihr schon wieder eine schöne Festbrennweite kaufen können 😉

 

 

PS: Dieser Beitrag ersetzt keinen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Dies ist meine persönliche Meinung, die auf meinen aktuellen Erfahrungen basiert und stellt keine steuerliche Beratung oder Rechtsberatung dar.

 

Gerne kann ich dir meine bisherige Erfahrung im Rahmen eines Einzelcoachings weitergeben.

Kommentare

2 Antworten zu “Geld verdienen mit der Fotografie (Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer) … Steuern als Fotograf”

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